Der Vollelektronische Pflegedatenaustausch kommt

Elektronischer Leistungsnachweis für ambulante Pflegedienste

Lange haben ambulante Pflegeeinrichtungen auf die Übermittlung des elektronischen Leistungsnachweises gewartet, und nun ist es so weit: Ab dem 1. Februar 2025 wird der Vollelektronische Pflegedatenaustausch nach § 105 SGB XI über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) eingeführt. Alle Kassen beteiligen sich an dieser Umstellung. Diese Art der Übermittlung ersetzt das bisherige DTA-Verfahren, das seit 2006 verwendet wird.

Was ist der elektronische Leistungsnachweis?

Der elektronische Leistungsnachweis ermöglicht die digitale Übertragung von Leistungsdaten im ambulanten Pflegebereich. Folgende Leistungsarten des SGB XI für ambulante Pflegedienste sind in der ersten Ausbaustufe enthalten:

  • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: Hierunter fallen alle pflegerischen Tätigkeiten, die im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise die Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie die Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel).
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Diese Leistung dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen.
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI: Hierunter fallen verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Arztterminen oder gemeinsame Aktivitäten.
     

Wie funktioniert der elektronische Leistungsnachweis?

  • Die Pflegekraft nutzt ein mobiles Endgerät, bei dem eine personalisierte Anmeldung erforderlich ist.
  • Die elektronische Erfassung der Leistungserbringung erfolgt entweder bei oder unmittelbar nach der Leistungserbringung.
  • Die Beschäftigtennummer der angemeldeten Pflegekraft wird der durchgeführten Einzelleistung zugeordnet.
  • Der Leistungsnachweis wird auf dem Mobilgerät dargestellt, und der Klient kann die Prüfung der Leistungen nachvollziehen und bestätigen.
  • Die Unterschrift des Klienten wird auf dem Mobilgerät eingeholt und mit einer elektronischen Signatur zu einem Dokument verschmolzen.
     

Wichtige Termine

  • Fast Zweijährige Übergangsphase in den Produktivbetrieb: Ab 1. Februar 2025 
  • Erprobungsphase (01.11.2024 bis 31.01.2025): In diesem Zeitraum nehmen wir mit Pilotkunden an der Erprobungsphase Teil. Wenn Sie an dem Abrechnungsverfahren oder an dem Einstieg in die TI interessiert sind, wenden Sie sich gerne an uns. 
     

Welche Vorteile ergeben sich daraus für die ambulante Pflegedienste?

 

Effizienz

Durch die digitale Erfassung und Übertragung von Leistungsdaten entfällt der manuelle Aufwand für Papierdokumente. Pflegekräfte können ihre Zeit effizienter nutzen.

Transparenz

Klienten können die erbrachten Leistungen besser nachvollziehen, da der Leistungsnachweis elektronisch dargestellt wird. Dies fördert das Vertrauen zwischen Pflegekraft und Klient.

Sicherheit

Die elektronische Signatur und verschlüsselte Übertragung gewährleisten einen sicheren Datenaustausch. Dies schützt die sensiblen Informationen der Pflegebedürftigen.

Kostenersparnis

Weniger Papier- und Verwaltungskosten sowie schnellere Abrechnungsprozesse tragen zur Kostenreduktion bei.
 

Zukunftsfähigkeit

Der elektronische Leistungsnachweis ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen und ermöglicht eine bessere Vernetzung der Akteure.


Sven Witthöft
Pre-Sales Manager 

Telefon: 0441 3907-250
E-Mail: sven.witthoeftvrg.de

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